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   BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80   

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BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80 (https://dejure.org/1982,921)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 4 AZR 223/80 (https://dejure.org/1982,921)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 (https://dejure.org/1982,921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und der Sonderregelungen für Ärzte - Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdienst - Freizeitabgeltung bei Übermüdung - Anwendbarkeit der Verordnung über die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 17; SR 2c Nr. 8; AZO § 1; SR 2c Nr. 8; AZO § 7; BGB § 306; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 3; GG Art. 6; ZPO § 256

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 69
  • NJW 1982, 2140
  • MDR 1982, 964
  • VersR 1982, 887
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78

    Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, daß die vom Kläger erhobene Feststellungsklage geeignet ist, den streitigen Gesamtkomplex zwischen den Parteien endgültig zu klären (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - = AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Hieraus folgt zugleich, daß die Beklagte keineswegs gegen Treu und Glauben oder die dem Arbeitgeber obliegende Fürsorgepflicht verstößt, wenn sie vom Kläger die Befolgung der vorgenannten tariflichen Bestimmungen verlangt (vgl. auch hierzu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 -).

    Dabei berücksichtigt der Senat insbesondere, daß aus den in dem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen dargelegten Gründen die AZO die Besonderheiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht berücksichtigt, dafür keine Regelungen enthält und neben der eigentlichen Arbeit und Ruhepausen nur die sogenannte "Arbeitsbereitschaft" kennt (§ 7 Abs. 2), die mit dem allgemeinen Rechtsbegriff des "Bereitschaftsdienstes" nicht identisch ist (vgl. BAG 8, 25, 28 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; Denecke- Neumann, AZO, 9. Aufl., § 7 Rdnr. 23 ff.; Zmarzlik, AZO, § 2 Rdnr. 8).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, stellt Abs. 7 Unterabs. 1 der Nr. 8 SR 2c nicht schlechthin Anforderungen, die mit der menschlichen Leistungsfähigkeit und den Standespflichten eines Arztes in so hohem Maße unvereinbar sind, daß damit die Rechtsgestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 1 TVG und dem Rechtsgedanken des § 306 BGB als überschritten anzusehen wären.

    Dabei verbleibt der Senat auch bei seiner bereits in dem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - vertretenen Rechtsauffassung, daß vorliegend bei der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG berücksichtigt werden muß, daß die besonderen Erfordernisse des Krankenhausbetriebes schon im Interesse der jederzeitigen angemessenen und sachgerechten Versorgung der Patienten eine differenzierte Regelung auch für die Arbeitszeit und den Bereitschaftsdienst der Ärzte notwendig machen und gestatten.

    Wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - näher ausgeführt hat, hat nämlich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ihren Rechtsgrund im Arbeitsvertrag, so daß sich auch nach den konkreten Umständen des jeweiligen Arbeitsvertrages und seiner jeweiligen Gestaltung bestimmt, welche entsprechenden Pflichten zu Lasten des Arbeitgebers im Hinblick auf die geschuldete Fürsorgepflicht bestehen, woraus sich zugleich ergibt, daß je nach den Umständen im Einzelfalle auch die tarifkonforme Heranziehung eines Krankenhausarztes zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gegen die Fürsorgepflicht des das Krankenhaus betreibenden Arbeitgebers verstoßen kann.

    Dies ergibt sich zunächst aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 306 BGB (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - = AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Ebenfalls ist es, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) hervorgehoben hat, eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien, ihrerseits im Rahmen des staatlichen Gesetzesrechts eine Änderung der den ärztlichen Bereitschaftsdienst regelnden tariflichen Bestimmungen herbeizuführen, sofern und soweit die gegenwärtig gültigen Tarifnormen nicht mehr den Vorstellungen und Interessen der Tarifunterworfenen entsprechen oder sich - aus welchen Gründen auch immer - inzwischen als nicht mehr praktikabel erwiesen haben sollten (so auch Zmarzlik in der Anmerkung zu der zuletzt bezeichneten Entscheidung).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei geht der Senat mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Art. 1 GG zu den alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrschenden Konstitutionsprinzipien gehört und damit das Grundgesetz die freie menschliche Persönlichkeit, ihre Würde und eine entsprechende eigenverantwortliche Lebensgestaltung als besonders hohe Rechtswerte betrachtet (vgl. BVerfGE 6, 32, 36; 12, 45, 53; 35, 202, 225 und 49, 286, 298; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 1 Rdnrn. 1 und 2).

    Werden beispielsweise die bürgerlich - rechtlichen Vorschriften über die Gewährung des notwendigen Unterhalts, das Pfändungsverbot für lebensnotwendige Sachen (§ 811 ZPO) und der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (§§ 850 ff. ZPO) im Hinblick auf Art. 1 GG für verfassungsrechtlich geboten erachtet (vgl. Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 1 Abs. 1 Rdnr. 44; Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 1 Rdnr. 14) und gehört weiter zum Wesen der Menschenwürde die Ermöglichung einer individuellen menschlichen Privatsphäre, in die sich jeder Mensch zurückziehen und über die er verfügen kann (vgl. BVerfGE 6, 32, 41 und 389, 433 sowie Hamann-Lenz, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 1, Anm. B 1 b), dann müssen im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 GG auch solche tariflichen Bestimmungen als unwirksam angesehen werden, die einem Arbeitnehmer den bezeichneten Individualbereich in unzumutbarer Weise vorenthalten oder ihm ein mit dem menschlichen Leistungsvermögen und der Zumutbarkeit nicht mehr vereinbares Arbeitspensum auferlegen.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei geht der Senat mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Art. 1 GG zu den alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrschenden Konstitutionsprinzipien gehört und damit das Grundgesetz die freie menschliche Persönlichkeit, ihre Würde und eine entsprechende eigenverantwortliche Lebensgestaltung als besonders hohe Rechtswerte betrachtet (vgl. BVerfGE 6, 32, 36; 12, 45, 53; 35, 202, 225 und 49, 286, 298; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 1 Rdnrn. 1 und 2).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei geht der Senat mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Art. 1 GG zu den alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrschenden Konstitutionsprinzipien gehört und damit das Grundgesetz die freie menschliche Persönlichkeit, ihre Würde und eine entsprechende eigenverantwortliche Lebensgestaltung als besonders hohe Rechtswerte betrachtet (vgl. BVerfGE 6, 32, 36; 12, 45, 53; 35, 202, 225 und 49, 286, 298; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 1 Rdnrn. 1 und 2).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei geht der Senat mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Art. 1 GG zu den alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrschenden Konstitutionsprinzipien gehört und damit das Grundgesetz die freie menschliche Persönlichkeit, ihre Würde und eine entsprechende eigenverantwortliche Lebensgestaltung als besonders hohe Rechtswerte betrachtet (vgl. BVerfGE 6, 32, 36; 12, 45, 53; 35, 202, 225 und 49, 286, 298; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 1 Rdnrn. 1 und 2).
  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    Dabei berücksichtigt der Senat insbesondere, daß aus den in dem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen dargelegten Gründen die AZO die Besonderheiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht berücksichtigt, dafür keine Regelungen enthält und neben der eigentlichen Arbeit und Ruhepausen nur die sogenannte "Arbeitsbereitschaft" kennt (§ 7 Abs. 2), die mit dem allgemeinen Rechtsbegriff des "Bereitschaftsdienstes" nicht identisch ist (vgl. BAG 8, 25, 28 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; Denecke- Neumann, AZO, 9. Aufl., § 7 Rdnr. 23 ff.; Zmarzlik, AZO, § 2 Rdnr. 8).
  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57

    Arbeitszeit der angestellten Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
    In der in Vergangenheit und Gegenwart lebhaft umstrittenen Frage, ob die AZO für angestellte Krankenhausärzte anwendbar ist (vgl. für den Meinungsstand Samland, Jürgen, Die Arbeitszeit der angestellten Krankenhausärzte, Düsseldorf 1981, S. 65 ff.), verbleibt der Senat bei der bisher in ständiger Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung, daß dies nicht der Fall ist (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche sowie BAG AP Nrn. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Soweit sich das Berufungsgericht und ihm folgend die Beklagte darauf beruft, die vom Bundesarbeitsgericht für die Dienstzeit von Ärzten entwickelte Rechtsprechung (u.a. BAGE 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), wonach eine erhebliche längere Heranziehung zu Bereitschaftsdiensten zulässig ist, könne auf die Tätigkeit der Klägerinnen übertragen werden, wird einerseits nicht genügend beachtet, daß die KrAZO für Ärzte nicht gilt (vgl. BAGE 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe sowie BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT) und daß andererseits in jenen Fällen der Umfang einer echten Bereitschaftsdienstleistung aufgrund einer tariflichen Sonderregelung (Nr. 8 Abs. 7 der SR 2 c zum BAT) in Rede stand.
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Zudem ist von dem Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwarten, daß er sich einem Feststellungsurteil beugen und den Kläger nicht weiter zu Klassenfahrten heranziehen werde (vgl. nur BGH, aaO, m. w. N.; BAG Urteil vom 26. November 1980, BAG 34, 281, 284 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 24. Februar 1982, BAG 38, 69, 72 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 44/94

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beratervertrages - Ausrichtung des

    Ob und gegebenenfalls in welchen Fällen bei höchstpersönlichen Leistungen, zu denen nach der Auslegungsregel des § 613 Satz 1 BGB auch die Leistung des Dienstverpflichteten gehört, das Unvermögen des Schuldners zum Erbringen der geschuldeten Leistung zur objektiven Unmöglichkeit führen kann (vgl. hierzu einerseits - bejahend - MünchKomm-Thode, BGB, 3. Aufl., § 306, Rn. 7; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 306, Rn. 6 sowie BAG MDR 1982, 964 und andererseits - verneinend - Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 306, Rn. 11), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Zwar können Tarifnormen auch wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) nichtig sein (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

    Sie entspricht der Regelung Nr. 6 Abschn. B Abs. 4 der SR 2 a zum BAT, die für die entsprechenden Angestellten im BAT-Bereich gelten und wird, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch der Rechtsprechung zu dieser Frage gerecht (BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).

    Bei dieser Sachlage hat das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend hervorgehoben, § 9 Abs. 4 der Anlage 5 zu den AVR stelle ein Gebot des Arbeitsschutzes dar (BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Ferner ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Beurteilung des vorliegenden Klagebegehrens keines näheren Eingehens auf die Frage bedarf, ob die wiederkehrende Heranziehung der Klägerin zu den hier erörterten Bereitschaftsdiensten neben normalen Tagesdiensten Rechtens war (vgl. dazu auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - <BAG 34, 281, 289 ff. = AP Nr. 6 zu § 17 BAT> und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - <BAG 38, 69, 77 ff. = AP Nr. 7 a.a.O.>).
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82

    Pflicht eines ständig im Wechseldienst Beschäftigten zur Ableistung von

    Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der zuletzt erwähnten Tarifbestimmung um eine Ermächtigung des Arbeitgebers handelt, Bereitschaftsdienst bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anzuordnen, welche im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers steht (Urteile des Vierten Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).

    Dabei kommt es auf die Streitfrage, ob die Arbeitszeitordnung auf angestellte Krankenhausärzte Anwendung findet (verneinend das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT mit Nachweisen; offen gelassen von BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), nicht an.

  • LAG Thüringen, 28.08.1995 - 4 Sa 15/94

    Abfindung: Auflösung der Beschäftigungsstelle

    In seinem Urteil vom 24.02.1982 (AP 7 zu § 17 BAT = NJW 1982, 2140 f., 2142) führt das Bundesarbeitsgericht aus:.
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Das Landesarbeitsgericht, das rechtlich unbedenklich auch von der Zulässigkeit der Feststellungsklage ausgegangen ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ; ferner BAGE 38, 69, 72 = AP Nr. 11 zu § 17 BAT ), hat angenommen, zwischen den Parteien sei die Gewährung von Essenszuschüssen zwar im Arbeitsvertrag nicht vereinbart worden, jedoch stelle die jahrelange Zahlung des Essenszuschusses nach Maßgabe der Kantinenrichtlinien des Bundes eine in Form der Betriebsübung konkludent erteilte Gesamtzusage der Beklagten dar, die von der Klägerin stillschweigend angenommen worden sei.
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

    Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, das rechtlich unbedenklich von der Zulässigkeit der Feststellungsklage ausgegangen ist (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT), halten der revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis und in der Begründung stand.
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 53/84

    Anspruch eines Musikers auf grundsätzlich nur alternierende Beschäftigung und

  • LAG Hessen, 13.05.1994 - 9 Sa 1555/93

    Reichweite des Direktionsrechts eines leitenden Abteilungsarztes gegenüber einem

  • BAG, 25.09.1986 - 6 AZR 175/84

    Anspruch eines dem BAT unterliegenden Arztes auf Vergütung der

  • BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 80.82

    Nichtheranziehung eines Sachverständigen - Aufklärungsrüge - Arbeitsmedizinische

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 584/84

    Auslegung der Orchester- und Chordienstordnung des Westdeutschen Rundfunks

  • BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83

    Anspruch eines Arztes eines Krankenhauses auf Vergütung der

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